Stimmrechtsmitteilungen 2014
Gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) besteht die Verpflichtung, der TLG IMMOBILIEN AG und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unverzüglich mitzuteilen, wenn durch Erwerb, Veräußerung oder in sonstiger Weise 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% oder 75% der Stimmrechte an der TLG IMMOBILIEN AG erreicht, über- oder unterschritten werden.
Darüber hinaus bestehen unter bestimmten Umständen, wie bspw. dem Halten von Finanzinstrumenten mit Bezug zur TLG IMMOBILIEN AG, weitere Meldepflichten.
Nach dem Wertpapierhandelsgesetz ist die TLG IMMOBILIEN AG verpflichtet, Stimmrechtsmitteilungen unverzüglich, spätestens drei Handelstage nach Zugang der Mitteilungen zu veröffentlichen. Hier finden Sie WpHG-Meldungen der TLG IMMOBILIEN AG mit Stimmrechtsbezug.
Datum | Investor | Link |
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11.12.2014 | TLG IMMOBILIEN AG 11.12.2014 11:10 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch | zur Meldung |
04.12.2014 | TLG IMMOBILIEN AG 04.12.2014 15:36 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch | zur Meldung |
01.12.2014 | TLG IMMOBILIEN AG 01.12.2014 17:27 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch | zur Meldung |
05.11.2014 | TLG IMMOBILIEN AG 05.11.2014 15:57 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch | zur Meldung |
04.11.2014 | TLG IMMOBILIEN AG 04.11.2014 17:23 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch | zur Meldung |
29.10.2014 | TLG IMMOBILIEN AG 29.10.2014 17:27 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch | zur Meldung |